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Urteil Regelmäßig keine Unterbrechung der Eigentümerversammlung zum Zwecke eines Gesprächs mit Rechtsanwalt


Schlagworte

Regelmäßig keine Unterbrechung der Eigentümerversammlung zum Zwecke eines Gesprächs mit Rechtsanwalt

Leitsatz

Die Unterbrechung einer Wohnungseigentümerversammlung für ein Mandantengespräch zwischen den von einem Beschlussanfechtungsverfahren betroffenen Wohnungseigentümer und ihrem Prozessbevollmächtigten entspricht nur bei Vorliegen besonderer Umstände ordnungsmäßiger Durchführung der Versammlung. 

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