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Urteil Regelmäßig keine Unterbrechung der Eigentümerversammlung zum Zwecke eines Gesprächs mit Rechtsanwalt
Schlagworte
Regelmäßig keine Unterbrechung der Eigentümerversammlung zum Zwecke eines Gesprächs mit Rechtsanwalt
Leitsatz
Die Unterbrechung einer Wohnungseigentümerversammlung für ein Mandantengespräch zwischen den von einem Beschlussanfechtungsverfahren betroffenen Wohnungseigentümer und ihrem Prozessbevollmächtigten entspricht nur bei Vorliegen besonderer Umstände ordnungsmäßiger Durchführung der Versammlung.
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