Urteil Nachträgliche Verfügungsbeschränkungen auf Aufteilung eines Grundstücks in Wohnungseigentum
Schlagworte
Nachträgliche Verfügungsbeschränkungen auf Aufteilung eines Grundstücks in Wohnungseigentum
Leitsätze
1. § 878 BGB ist auf die Teilungserklärung des Grundstückseigentümers nach § 8 Abs. 1 WEG entsprechend anwendbar. Nach Eingang des Vollzugsantrags bei dem Grundbuchamt eingetretene Verfügungsbeschränkungen sind deshalb unbeachtlich.
2. Dies gilt mangels abweichender Regelung auch für die sich aus dem Genehmigungserfordernis aufgrund einer Rechtsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 4 BauGB ergebende Verfügungsbeschränkung des teilenden Grundstückseigentümers.
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