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Urteil Minderung wg. Lärmbelästigung durch Hotelbetrieb im Hinterhaus, Gewerbezuschlag als zugewachsener Bestandteil der Nettomiete
Schlagworte
Minderung wg. Lärmbelästigung durch Hotelbetrieb im Hinterhaus, Gewerbezuschlag als zugewachsener Bestandteil der Nettomiete
Leitsatz
Zur Minderung gemäß § 536 Abs. 1 BGB des für eine zum 1. Hinterhof eines Mietshauses ausgerichtete Wohnung zu leistenden Mietzinses wegen erheblicher (Lärm-) Beeinträchtigungen, die von einem nach Mietvertragsschluss im 2. Hinterhof des Mietshauses aufgenommenen Hotelbetrieb mit 60 Zimmern, Apartments und Ferienwohnungen ausgehen.
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