« zurück zur Suche
Urteil Mieterhöhungsverlangen, Spanneneinordnung: Gepflegte Müllstandsfläche mit sichtbegrenzender Gestaltung, Sondermerkmal Aufzug im Haus
Schlagworte
Mieterhöhungsverlangen, Spanneneinordnung: Gepflegte Müllstandsfläche mit sichtbegrenzender Gestaltung, Sondermerkmal Aufzug im Haus
Leitsatz
Das Sondermerkmal „Aufzug im Haus“ ist auch dann gegeben, wenn die Wohnung im Erdgeschoss liegt. Eine gepflegte Müllstandsfläche mit sichtbegrenzender Gestaltung setzt keinen vollständigen Sichtschutz von allen Seiten voraus.
(Leitsatz der Redaktion)
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat