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Urteil Mieterhöhung des Wohnungskäufers vor Eigentumsumschreibung
Schlagworte
Mieterhöhung des Wohnungskäufers vor Eigentumsumschreibung
Leitsatz
Der Käufer einer vermieteten Wohnung kann vom Verkäufer ermächtigt werden, im eigenen Namen vor der Eigentumsumschreibung ein Mieterhöhungsbegehren zu stellen (BGH, GE 2014, 663). Dabei ist es unschädlich, wenn die Mieterhöhung „im Namen des Eigentümers“ geltend gemacht wird.
(Leitsatz der Redaktion)
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