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Urteil Keine Widerlegung eines Notarvertrages durch abweichenden Vertragsentwurf, Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit des notariellen Vertrags, Grundstückskauf
Schlagworte
Keine Widerlegung eines Notarvertrages durch abweichenden Vertragsentwurf, Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit des notariellen Vertrags, Grundstückskauf
Leitsatz
Die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit eines notariellen Vertrages wird nicht durch die Vorlage eines inhaltlich abweichenden Vertragsentwurfs widerlegt.
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