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Urteil Kein Negativattest als Eintragungsvoraussetzung für Umwandlung nach Beschluss über Aufstellung einer Milieuschutzsatzung
Schlagworte
Kein Negativattest als Eintragungsvoraussetzung für Umwandlung nach Beschluss über Aufstellung einer Milieuschutzsatzung
Leitsatz
Ein ortsüblich bekanntgemachter Beschluss über die Aufstellung einer Erhaltungssatzung gibt dem Grundbuchamt keinen Anlass, dem Antragsteller vor Vollzug der Aufteilung eines Grundstücks in Wohnungs- bzw. Teileigentum die Vorlage einer Genehmigung oder eines Negativattests der Gemeinde aufzugeben.
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