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Urteil Kein Mangel der Mietsache bei Entfernung asbesthaltiger Fußbodenplatten ohne Entfernung des Klebers, abstrakte Möglichkeit einer Asbestbelastung
Schlagworte
Kein Mangel der Mietsache bei Entfernung asbesthaltiger Fußbodenplatten ohne Entfernung des Klebers, abstrakte Möglichkeit einer Asbestbelastung
Leitsatz
Sind asbesthaltige Fußbodenplatten nach dem Stand der Technik entfernt worden (hier: Entfernen nur der Platten und Versiegelung des - ebenfalls asbesthaltigen - Klebers), liegt kein Mangel der Mietsache vor, auch wenn später bessere Verfahren zur Verfügung stehen und zu einer Änderung der behördlichen Vorgaben führen.
(Leitsatz der Redaktion)
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