Urteil Kein Anspruch auf Auftrennung der Grundsteuer in einen Wohn- und Gewerbeanteil in der Betriebskostenabrechnung
Schlagworte
Kein Anspruch auf Auftrennung der Grundsteuer in einen Wohn- und Gewerbeanteil in der Betriebskostenabrechnung
Leitsätze
1. Der Wohnungsmieter hat auch in einer überwiegend aus Gewerbeeinheiten bestehenden Wirtschaftseinheit keinen Anspruch auf Vorwegabzug des auf den Gewerbeanteil entfallenden Anteils der Grundsteuer; der Mieter ist vielmehr ohne Weiteres entsprechend dem vereinbarten/gesetzlichen Verteilungsmaßstab verpflichtet, seinen Anteil der an die Gemeinde abzuführenden Grundsteuer zu tragen.
2. Die Grundsteuer gehört nicht zu den „verbrauchsabhängigen“ Betriebskosten.
(Leitsätze der Redaktion)
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