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Urteil Kein Abzug des Wagniszuschlags im Einheitspreisvertrag als ersparte Aufwendung nach Kündigung des Bauvertrags
Schlagworte
Kein Abzug des Wagniszuschlags im Einheitspreisvertrag als ersparte Aufwendung nach Kündigung des Bauvertrags
Leitsatz
Der vom Auftragnehmer im Rahmen eines Einheitspreisvertrags auf der Grundlage des Formblatts 221 (VHB 2008) kalkulierte Zuschlag für Wagnis ist nicht als ersparte Aufwendung von der Vergütung nach § 649 Satz 2 BGB, § 8 Nr. 1 Abs. 2 VOB/B (2006) in Abzug zu bringen, da hiermit das allgemeine unternehmerische Risiko abgesichert werden soll (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 30. Oktober 1997 - VII ZR 222/96, BauR 1998, 185).
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