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Urteil Haftung, Unterschlagung der Mietsache, Schadensersatz
Schlagworte
Haftung, Unterschlagung der Mietsache, Schadensersatz
Leitsatz
Der Mieter haftet dem Vermieter nach § 540 Abs. 2 BGB ohne Exkulpationsmöglichkeit, wenn der Untermieter die Mietsache unterschlägt.
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