Urteil Fehlender Grundbuch-Nachvollzug einer formwechselnden Umwandlung von einer Kapital- oder Personengesellschaft in eine GbR, Zwangsvollstreckung, titelergänzende Klausel
Schlagworte
Fehlender Grundbuch-Nachvollzug einer formwechselnden Umwandlung von einer Kapital- oder Personengesellschaft in eine GbR, Zwangsvollstreckung, titelergänzende Klausel
Leitsatz
Ist eine formwechselnde Umwandlung von einer Kapital- oder einer Personenhandelsgesellschaft in eine GbR zwar im Handelsregister eingetragen, im Grundbuch aber nicht durch eine berichtigende Eintragung nach § 47 Abs. 2 GBO nachvollzogen worden, bedarf es für eine Zwangsvollstreckung in das Grundstück keiner titelergänzenden Klausel nach § 727 ZPO. Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung können aufgrund eines auf die im Grundbuch eingetragene Gesellschaft lautenden Titels angeordnet und fortgesetzt werden.
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