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Urteil Erlöschen altrechtlicher Forstnutzungsrechte und Holzgerechtigkeiten
Schlagworte
Erlöschen altrechtlicher Forstnutzungsrechte und Holzgerechtigkeiten
Leitsatz
Ein Nutzungsrecht (hier: altrechtliche Forstnutzungsrechte, Holzgerechtigkeiten) an einem vor dem 3. Oktober als volkseigen gebuchten Grundstücks erlöschen, wenn sie nicht vom Nutzungsberechtigten bis zum Ablauf des 31. Dezember 2000 in verjährungsunterbrechender Weise geltend gemacht worden sind.
(Leitsatz der Redaktion)
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