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Urteil Erhöhungsverlangen für eine Miete mit Betriebskostenpauschale, fehlende/unzureichende Wärmedämmung, Mietergarten, ruhige Wohnlage
Schlagworte
Erhöhungsverlangen für eine Miete mit Betriebskostenpauschale, fehlende/unzureichende Wärmedämmung, Mietergarten, ruhige Wohnlage
Leitsatz
Um den Berliner (Netto-) Mietspiegel anzuwenden, ist wie bei der Teilinklusivmiete bei einer vereinbarten Nettokaltmiete zuzüglich einer Betriebskostenpauschale der auf die Betriebskosten entfallende Pauschalbetrag herauszurechnen.
(Leitsatz der Redaktion)
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