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Urteil Erforderliche Einigung zur Bestellung eines dinglichen Vorkaufsrechts ohne notarielle Beurkundung
Schlagworte
Erforderliche Einigung zur Bestellung eines dinglichen Vorkaufsrechts ohne notarielle Beurkundung
Leitsatz
Die zur Bestellung eines dinglichen Vorkaufsrechts gemäß § 873 BGB erforderliche Einigung muss, anders als das Verpflichtungsgeschäft, nicht notariell beurkundet werden (insoweit Aufgabe von BGH, Urteil vom 7. November 1990 - XII ZR 11/89, NJW-RR 1991, 205, 206).
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