Urteil Durchgängige 10-jährige Kündigungssperrfrist nach Umwandlung
Schlagworte
Durchgängige 10-jährige Kündigungssperrfrist nach Umwandlung
Leitsätze
1. Die Kündigungsschutzklausel-VO des Senats von Berlin vom 13. August 2013 (GVBl. 2013, 488) ist verfassungsgemäß.
2. In Berlin ist die Eigenbedarfs- und Verwertungskündigung von Wohnraum, an dem nach der Überlassung an den Mieter Wohnungseigentum begründet und veräußert wurde, bis zum Ablauf einer 10-jährigen Kündigungssperrfrist ausgeschlossen.
3. Der Kündigungsausschluss bei Wohnungsumwandlungen betrifft zumindest alle seit dem 1. Oktober 2013 erklärten Eigenbedarfs- und Verwertungskündigungen, auch wenn der Erwerb und die Veräußerung des Wohnungseigentums noch vor dem 1. Oktober 2013 erfolgt sein sollten.
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