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Urteil Beschwerdewert über Bestand eines unbefristeten Mietverhältnisses
Schlagworte
Beschwerdewert über Bestand eines unbefristeten Mietverhältnisses
Leitsatz
Der Beschwerdewert bei einem Streit über das Bestehen eines Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit bemisst sich nach der dreieinhalbfachen Jahresnettomiete.
(Leitsatz der Redaktion)
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