Urteil Beschwer für abgewiesene Klage auf Gewährung eines Notwegs
Schlagworte
Beschwer für abgewiesene Klage auf Gewährung eines Notwegs
Leitsatz
1. Der Gegenstandswert einer Klage auf Gewährung eines Notwegs bemisst sich nicht nach den Herstellungskosten, sondern nach dem Wert dieses Rechtes für das herrschende Grundstück.
2. Eine Werterhöhung wird durch ein Gutachten nicht glaubhaft gemacht, das die Kaufpreise für Wohnungen mit und ohne Autoabstellplatz vergleicht, wenn in der Klage auf Gewährung eines Notwegs nur die Zufahrt durch den Kläger oder Versorgungs- und Rettungsfahrzeuge, nicht aber die Anlage von zusätzlichen Parkplätzen aufgeführt wird.
(Leitsätze der Redaktion)
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