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Urteil Berufungsbeschwerdewert für Klagen auf Mieterhöhung
Schlagworte
Berufungsbeschwerdewert für Klagen auf Mieterhöhung
Leitsatz
Die Berufungsbeschwer für Klagen auf Mieterhöhung bemisst sich gemäß § 9 ZPO im auf unbestimmte Zeit geschlossenen Wohnraummietverhältnis nach dem dreieinhalbfachen Wert des einjährigen Mieterhöhungsbetrages.
(Leitsatz der Redaktion)
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