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Urteil Bearbeitungsgebühr und Risikoprämie für Sondertilgung in Form eines Anzahlungsabschlags


Schlagworte

Bearbeitungsgebühr und Risikoprämie für Sondertilgung in Form eines Anzahlungsabschlags

Leitsätze

Die in einen Förderdarlehensvertrag einbezogene formularmäßige Bestimmung eines laufzeitunabhängigen „Bearbeitungsentgelts“ unterliegt nach § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB zwar der richterlichen Inhaltskontrolle, benachteiligt den Darlehensnehmer auf der Grundlage einer umfassenden Interessenabwägung aber nicht unangemessen, wenn das Darlehen der zweckgebundenen Gewährung besonders günstiger Mittel zur Förderung wirtschaftspolitischer Ziele dient.

In Förderdarlehnsverträgen formularmäßig vereinbarte Auszahlungsabschläge unterliegen als Preisabrede keiner Inhaltskontrolle.

(Leitsätze der Redaktion)

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