Urteil Bearbeitungsgebühr und Risikoprämie für Sondertilgung in Form eines Anzahlungsabschlags
Schlagworte
Bearbeitungsgebühr und Risikoprämie für Sondertilgung in Form eines Anzahlungsabschlags
Leitsätze
Die in einen Förderdarlehensvertrag einbezogene formularmäßige Bestimmung eines laufzeitunabhängigen „Bearbeitungsentgelts“ unterliegt nach § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB zwar der richterlichen Inhaltskontrolle, benachteiligt den Darlehensnehmer auf der Grundlage einer umfassenden Interessenabwägung aber nicht unangemessen, wenn das Darlehen der zweckgebundenen Gewährung besonders günstiger Mittel zur Förderung wirtschaftspolitischer Ziele dient.
In Förderdarlehnsverträgen formularmäßig vereinbarte Auszahlungsabschläge unterliegen als Preisabrede keiner Inhaltskontrolle.
(Leitsätze der Redaktion)
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