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Urteil Auflösend bedingte Vormerkung
Schlagworte
Auflösend bedingte Vormerkung
Leitsatz
Es ist rechtlich möglich, eine Vormerkung unter die auflösende Bedingung zu stellen, dass beim Grundbuchamt eine Erklärung des Urkundsnotars eingereicht wird, der gesicherte Anspruch bestehe nicht.
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