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Urteil Anschluss an Fernwärme als Modernisierungsmaßnahme, notwendiger Umbau der Gasetagenheizung


Schlagworte

Anschluss an Fernwärme als Modernisierungsmaßnahme, notwendiger Umbau der Gasetagenheizung

Leitsätze

1. Da durch den Anschluss des Hauses an die zentrale Versorgung mit Fernwärme Primärenergie eingespart wird, ist der Mieter zur Duldung von Umbaumaßnahmen auch dann verpflichtet, wenn er aufgrund einer Vereinbarung mit dem Vermieter eine Gasetagenheizung eingebaut hatte.

2. Das betrifft nicht nur den Austausch der Heizungsrohre, sondern auch (als vorbeugende Instandsetzung) die Anbindung von Plattenheizkörpern an die Heizleitungen und die Montage von funkablesbaren Mess- und Ablesevorrichtungen an den Heizkörpern.

(Leitsätze der Redaktion)

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