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65 S 65/22 - Erste Vermietung nach umfassender ModernisierungLeitsatz: Wird eine fast drei Jahrzehnte alte Gasetagenheizung ausgetauscht, ist bezüglich der alten Gasetagenheizung von einem vollständigen Verbrauch des dem Gerät innewohnenden „Abnutzungsvorrates“ auszugehen. Insoweit können selbst dann nicht die gesamten Kosten für das neue Gerät angesetzt werden, wenn unterstellt wird, dass es sich um eine modernisierende Instandsetzung handelte.(Leitsatz der Redaktion)LG Berlin06.07.2022
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65 S 51/22 - Anforderungen an eine ModernisierungsmieterhöhungLeitsatz: 1. Bei einer Modernisierungsmieterhöhung ist der Vermieter nicht gehalten, die Kosten im Einzelnen - nach Gewerken und anderen Kategorien - aufzuschlüsseln; Erläuterungen und Nachweise sind auch noch im Prozess möglich und von den Gerichten zu berücksichtigen.2. Zur Berücksichtigung anteiliger Kosten bei der modernisierenden Instandsetzung.3. Zur Umlagefähigkeit der Kosten für den hydraulischen Abgleich.(Leitsätze der Redaktion)LG Berlin29.12.2022
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65 S 82/21 - Erstvermietung nach umfassender ModernisierungLeitsatz: Umfassend ist eine Modernisierung dann, wenn sie einen solchen Umfang aufweist, dass eine Gleichstellung mit Neubau gerechtfertigt erscheint; das ist dann der Fall, wenn dafür mindestens ein Drittel des für vergleichbare Neubauwohnungen erforderlichen Kostenaufwandes erreicht und die Wohnung in mehreren Bereichen (insbesondere Sanitär, Heizung, Fenster, Fußboden, Elektroinstallation und energetischer Zustand) verbessert wird.(Leitsatz der Redaktion)LG Berlin11.11.2021