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Urteil Erste Vermietung nach umfassender Modernisierung
Schlagworte
Erste Vermietung nach umfassender Modernisierung
Leitsatz
Wird eine fast drei Jahrzehnte alte Gasetagenheizung ausgetauscht, ist bezüglich der alten Gasetagenheizung von einem vollständigen Verbrauch des dem Gerät innewohnenden „Abnutzungsvorrates“ auszugehen. Insoweit können selbst dann nicht die gesamten Kosten für das neue Gerät angesetzt werden, wenn unterstellt wird, dass es sich um eine modernisierende Instandsetzung handelte.
(Leitsatz der Redaktion)
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