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Suchergebnis Urteilssuche (6 Urteile)

  1. 5 C 126/23 - Aufwendig gestaltetes Wohnumfeld
    Leitsatz: 1. Maßgebend für den Ausstattungszustand ist der Zeitpunkt des Zugangs der Mieterhöhung; auf danach eingefügte Merkmale kommt es nicht an.2. Eine Wohnwerterhöhung aufgrund eines aufwendig gestalteten Wohnumfelds kann dabei nicht per se angenommen werden, wenn im Umfeld beispielsweise irgendeine Ruhebank oder irgendein gepflasterter Weg vorhanden ist. Vielmehr müssen sich auch diese Einzelbeispiele, die keineswegs abschließend sind, ebenfalls unter das Merkmal „aufwendig gestaltet“ subsumieren lassen.(Leitsätze der Redaktion)
    AG Köpenick
    29.04.2024
  2. VIII ZR 56/08 - Preisanpassungsklauseln in Erdgassonderverträgen mit Endverbrauchern
    Leitsatz: ...a) § 5 Abs. 2 GasGVV erkennt dem...
    BGH
    15.07.2009
  3. XI ZR 139/05 - Schriftform des Verbraucherkreditvertrages; Grundstückserwerb
    Teaser: .... (= § 4 Abs. 1 Satz 5 VerbrKrG n. F. = § 492...
    BGH
    06.12.2005
  4. BVerwG 3 C 27.06 - Vermögenszuordnung; öffentliche Restitution; Rückübertragung; Alteigentum; Buchungsfreiheit von Grundstücken; Wegegrundstück; Grabengrundstück; Gemeinde; Interessengemeinschaft; Gutsbezirk; Bodenreform; Beweisnot; Beweismaß
    Leitsatz: Eine Gemeinde, die ihr früheres Eigentum an ehemaligen Wege- und Grabengrundstücken wegen deren Buchungsfreiheit nicht nachweisen kann, ist als Restitutionsberechtigte anzusehen, wenn mit hinlänglicher Sicherheit auszuschließen ist, daß die Grundstücke bei deren Überführung in Volkseigentum im Eigentum eines anderen gestanden haben.
    BVerwG
    21.06.2007
  5. XI ZR 114/05 - Widerruf des mit Fondsbeteiligung verbundenen Darlehensvertrages
    Leitsatz: 1. Der Anscheinsbeweis zugunsten des in einer Haustürsituation geworbenen Verbrauchers für den Kausalzusammenhang zwischen einer Kreditanfrage zur Beteiligung an einer Fondsgesellschaft und dem entsprechenden Darlehensvertrag entfällt, wenn der Darlehensvertrag erst einen Monat nach den Kreditverhandlungen abgeschlossen wird und der Verbraucher trotz ordnungsgemäßer Belehrung über sein Widerrufsrecht den Fondsbeitritt nicht widerruft. 2. Auch bei einer sogenannten Abschnittsfinanzierung ist das Erfordernis der Gesamtbetragsangabe nicht erfüllt, wenn der formularmäßige Darlehensvertrag lediglich den für die Zeit der Zinsfestschreibung berechneten Teilbetrag ausweist. (Leitsätze der Redaktion)
    BGH
    09.05.2006
  6. V ZR 34/97 - Kriegsfolgenrecht; Wehrmachtsgrundstück; Reichsbahngrundstück; Erlöschen des Herausgabeanspruchs
    Leitsatz: Der Anspruch des Eigentümers auf Herausgabe eines von der früheren Wehrmacht oder der Deutschen Reichsbahn in Besitz genommenen, in den neuen Bundesländern gelegenen Grundstücks ist erloschen (§§ 1, 2 AKG); eine entsprechende Anwendung des in den alten Bundesländern geltenden § 19 AKG ("Aussonderungsrecht im Staatskonkurs") ist ausgeschlossen.
    BGH
    03.07.1998