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VG 19 L 328.19 - Städtebauliche Umstrukturierungsverordnung kein Instrument gegen Mieterhöhungen, Modernisierungsmaßnahmen und Verdrängung, ErhaltungsverordnungTeaser: ..., so das VG Berlin. Damit sind...VG Berlin13.06.2019
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VG 19 L 97/21 - Vorläufige Untersagung der Begründung von Wohnungs- und TeileigentumLeitsatz: 1. Die Erklärung, gem. § 172 Abs. 4 Satz 3 Nr. 6 BauGB innerhalb von sieben Jahren ab der Begründung von Wohnungseigentum Wohnungen nur an die Mieter zu veräußern, steht der vorläufigen Untersagung der Begründung von Wohnungs- und Teileigentum nicht entgegen.2. Der Streitwert einer erhaltungsrechtlichen Genehmigung zur Begründung von Wohnungs- oder Teileigentum in Mehrfamilienhäusern bemisst sich auf für Fall einer vorläufigen Untersagung einer begehrten Aufteilung nach der Anzahl der Wohnungen, wobei pro Wohnung 5.000 € in Ansatz zu bringen sind.(Leitsatz 2 von der Redaktion)VG Berlin02.07.2021