Urteil Formell fehlerhaftes Mieterhöhungsverlangen, Nutzung des Mietspiegels einer Nachbargemeinde als Begründungsmittel, Vergleichbarkeit von Gemeinden über Einwohnerzahl und überörtlich relevante Einrichtungen
Schlagworte
Formell fehlerhaftes Mieterhöhungsverlangen, Nutzung des Mietspiegels einer Nachbargemeinde als Begründungsmittel, Vergleichbarkeit von Gemeinden über Einwohnerzahl und überörtlich relevante Einrichtungen
Leitsätze
1. Zu den Anforderungen an die Vergleichbarkeit zweier Gemeinden, wenn der Vermieter zur Begründung eines Mieterhöhungsverlangens auf den Mietspiegel der Nachbargemeinde Bezug nimmt.
2. Der Mietspiegel einer anderen Gemeinde ist nur dann ein taugliches Mittel zur Begründung des Mieterhöhungsverlangens, wenn es sich um den Mietspiegel einer vergleichbaren Gemeinde handelt.
(Leitsatz zu 2 von der Redaktion)
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