« neue Suche

Suchergebnis Urteilssuche (1 - 10 von 18)

  1. V ZB 129/09 - Bevorrechtigte Zuordnung von Hausgeldforderungen in der Zwangsversteigerung von Wohneigentum; Wohngeld; Ablösung von Forderungen; kein doppeltes Vorrecht im selben Verfahren
    Leitsatz: Hat die Wohnungseigentümergemeinschaft das Vorrecht der Zuordnung ihrer Forderungen zu der Rangklasse 2 des § 10 Abs. 1 ZVG in voller Höhe in Anspruch genommen, steht ihr nach der Ablösung der Forderungen dieses Vorrecht in demselben Zwangsversteigerungsverfahren nicht nochmals zu.
    BGH
    04.02.2010
  2. V ZB 5/05 - Vorschuß für aussichtslose Zwangsverwaltung keine Vollstreckungskosten; notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung
    Leitsatz: Aufwendungen des Gläubigers, deren Zweck nicht darin besteht, die Befriedigung der titulierten Forderung zu erreichen, stellen keine von dem Schuldner zu erstattenden notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung dar.
    BGH
    14.04.2005
  3. II ZR 300/08 - Immobilienfonds; Objektfinanzierung; Darlehensverbindlichkeiten der Gesellschaft; Sicherheit; Auskunftspflicht der Bank; Treuhandverhältnis; Außenhaftungsrecht des Treugebers; Rückwirkung
    Leitsatz: a) Die Vereinbarung eines Treuhandverhältnisses, das darauf beschränkt ist, die gesellschaftsrechtlichen Rechte des „Treugebers" gegenüber dem Grundbuchamt durch einen Treuhänder halten zu lassen, steht der Außenhaftung des „Treugebers" analog § 128 HGB nicht entgegen, wenn die Auslegung des Gesellschaftsvertrags und des Treuhandvertrags ergibt, dass nicht der „Grundbuchtreuhänder", sondern der „Treugeber" Gesellschafter der Gesellschaft bürgerlichen Rechts geworden ist. b) Der Grundsatz des Vertrauensschutzes steht der Haftung der Gesellschafter eines Immobilienfonds in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die vor der Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung beigetreten sind, für die vor ihrem Beitritt zur Objektfinanzierung begründeten Darlehensverbindlichkeiten der Gesellschaft analog §§ 128, 130 HGB nicht entgegen, wenn sie auch bei nur geringer Aufmerksamkeit erkennen konnten, dass für die Objektfinanzierung Fremdmittel benötigt wurden, für deren Rückzahlung sie nach dem Gesellschaftsvertrag haften sollten. c) Zahlt der Gesellschafter einer Publikumspersonengesellschaft gemäß § 128 HGB auf eine durch die Gesellschaft besicherte Gesellschaftsschuld, hat er jedenfalls bei nicht akzessorischen Sicherheiten keinen gesetzlichen Anspruch auf anteilige Übertragung der Sicherheit, den er dem Gläubiger als Einrede entgegenhalten kann.
    BGH
    19.07.2011
  4. V ZR 330/17 - Zulässige Unterbringung Obdachloser in Teileigentum, Wohnnutzung, heimähnliche Unterbringung
    Leitsatz: Die tageweise Unterbringung von wohnungslosen Personen in einer Gemeinschaftsunterkunft zur Vermeidung von Obdachlosigkeit ist in der Regel nicht als eine zu Wohnzwecken dienende Nutzung, sondern als heimähnliche Unterbringung anzusehen, die grundsätzlich in Teileigentumseinheiten erfolgen kann. Hält sich eine Nutzung von Wohn- und Teileigentum im Rahmen der Zweckbestimmung, kann sich ihre Unzulässigkeit nicht aus dem Charakter der Anlage und den diesen prägenden örtlichen Verhältnissen ergeben.
    BGH
    08.03.2019
  5. V ZR 112/18 - Überprüfung von Mehrheitsbeschlüssen über allgemeine Öffnungsklausel
    Leitsatz: ...vom 10. Oktober 2014 - V ZR 315/13, BGHZ...
    BGH
    12.04.2019
  6. V ZR 279/17 - Haftung des Wohnungseigentümers für Verbindlichkeiten der Gemeinschaft
    Leitsatz: Eine Haftung des Wohnungseigentümers gemäß § 10 Abs. 8 Satz 1 WEG für Verbindlichkeiten des Verbands scheidet aus, wenn es sich um Ansprüche anderer Wohnungseigentümer handelt, die aus dem Gemeinschaftsverhältnis herrühren (sog. Sozialverbindlichkeiten). Hierzu gehören Aufwendungsersatzansprüche, die einem Wohnungseigentümer wegen der Tilgung einer Verbindlichkeit des Verbands zustehen, und zwar auch dann, wenn die Tilgung eine Notgeschäftsführungsmaßnahme i.S.d. § 21 Abs. 2 WEG ist; dies gilt unabhängig davon, ob eine Befriedigung aus dem Gemeinschaftsvermögen zu erwarten ist oder nicht.
    BGH
    26.10.2018
  7. V ZR 165/14 - Kein Heimfallanspruch gegen Erwerber wegen Pflichtverletzungen des Rechtsvorgängers
    Leitsatz: ...1987 - V ZB 10/86, BGHZ 100, 107)....
    BGH
    06.11.2015
  8. V ZR 71/20 - Kein Beschlussanfechtungsrecht für Nießbraucher
    Leitsatz: ..., Urteil vom 10. Juli 2015 - V ZR 194/14, GE...
    BGH
    27.11.2020
  9. III ZR 189/14 - Keine Verjährungshemmung durch unzureichende Individualisierung des geltend gemachten Anspruchs
    Leitsatz: 1. Die Verjährung eines Schadensersatzanspruchs wegen fehlerhafter Angaben oder unzureichender Aufklärung im Rahmen eines Anlageberatungs- oder Anlagevermittlungsgesprächs wird durch die Veranlassung der Bekanntgabe des Güteantrags nach § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB auch bezüglich solcher Pflichtverletzungen gehemmt, die in dem Antrag nicht konkret aufgeführt sind.2. Güteanträge ohne ausreichende Individualisierung des geltend gemachten Anspruchs führen keine Hemmung der Verjährungsfrist nach § 204 Abs. 1 Nr. 4, § 209 BGB herbei: sie kann nach Ablauf der Verjährungsfrist auch nicht mehr verjährungshemmend nachgeholt werden. (Leitsätze der Redaktion)
    BGH
    18.06.2015
  10. V ZB 14/19 - Wert der Beschwer
    Leitsatz: 1. Der Zugang zu einer an sich gegebenen Berufungsinstanz kann dadurch unzumutbar erschwert werden, dass das Berufungsgericht die Grenzen seines Ermessens bei der Bemessung der Beschwer überschritten hat. 2. Streitwert für die erste Instanz und Wert der Beschwer für die Berufung sind zu unterscheiden und müssen nicht notwendig übereinstimmen. 3. Will ein stark sehbehinderter Kläger von einer Verwalterin Einsicht in sämtliche Verwaltungsunterlagen ab Januar 2015 durch eine von ihm benannte Person erlangen, die der Schweigepflicht unterliegt, muss dargelegt werden, welche Kosten durch den Einsatz von Hilfspersonen zu erwarten sind. Eine weitere Benachteiligung oder Diskriminierung ist nicht schon deshalb ersichtlich, weil das AG die Einschränkung des Personenkreises nicht mit der Person des Klägers, sondern mit datenschutzrechtlichen Interessen der anderen Wohnungseigentümer begründet hat. (Leitsätze der Redaktion)
    BGH
    07.05.2020