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49 C 13/22 - Erhöhung der BetriebskostenvorauszahlungenLeitsatz: 1. Eine Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlungen kann nicht mit einer nicht näher spezifizierten erwarteten Kostensteigerung begründet werden, wenn sich aus der Abrechnung nur eine geringfügige Nachforderung ergibt.2. Formularvertraglich kann vereinbart werden, dass wegen Kostenänderungen aufgrund von geänderten Bezugspreisen eine Erhöhung der Vorauszahlungen verlangt werden kann.(Leitsätze der Redaktion)AG Hamburg27.06.2022
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III ZR 141/99 - Erdgasleitung, Standortgenehmigung für -; kein Nutzungsrecht nach DDR-Recht; Energieversorgungsunternehmen, - trägt Verlegungskosten trotz Sondernutzungsge- nehmigung DDRLeitsatz: a) Die Erteilung der Standortgenehmigung für den Bau einer Erdgasleitung begründete kein (privatrechtliches) Mitbenutzungsrecht des Energieversor gungsunternehmens im Sinne der Energieverordnungen der DDR. b) Gründet das Recht eines Energieversorgungsunternehmens, öffentliche Straßenflächen für Energiefortleitungsanlagen in Anspruch zu nehmen, allein auf einer straßenrechtlichen Sondernutzungsgenehmigung nach dem Recht der DDR, so hat nach dem Rechtsgedanken des § 8 Abs. 2 a, 8 und 10 FStrG das Energieversorgungsunternehmen die Kosten zu tragen, die dadurch entstehen, daß durch einen nach der Wiedervereinigung erfolgten Autobahnausbau eine die Autobahn kreuzende Ferngasleitung verlegt werden muß (Fortführung und Bestätigung von BGHZ 138, 266 und Senatsbeschluß vom 14. Januar 1999 III ZR 12/98 - WM 1999, 740).BGH02.03.2000
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XI ZR 82/05 - Anwendung des deutschen Verbraucherkreditgesetzes, Verbraucherschutz, KreditlaufzeitLeitsatz: .... c) Das deutsche Verbraucherkreditgesetz...BGH13.12.2005
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VIII ZR 33/18 - Ausgangsmiete für Kappungsgrenzenberechnung bei unbehebbarem Mangel (Minderfläche)Leitsatz: ...). c) Eine hiervon abweichende Berechnung...BGH17.04.2019
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I ZB 21/18 - Testamentarische Schiedsklausel für ErbstreitigkeitenLeitsatz: a) Es ist zulässig, wenn sich ein Kläger im Hinblick auf eine Schiedsvereinbarung zunächst an ein Schiedsgericht wendet, jedoch vor dessen Konstituierung wegen an der Zuständigkeit des Schiedsgerichts bestehender Zweifel das staatliche Gericht mit dem Antrag auf Feststellung der Zulässigkeit oder Unzulässigkeit des schiedsrichterlichen Verfahrens gemäß § 1032 Abs. 2 ZPO anruft. b) Eine in einem Testament angeordnete Schiedsklausel ist unwirksam, soweit ein Testamentsvollstrecker als Einzelschiedsrichter auch über Streitigkeiten zwischen den Erben und dem Testamentsvollstrecker entscheiden soll.BGH08.11.2018
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I ZR 227/19 - Unerlaubte Rechtsberatung durch ArchitektenLeitsatz: Die Vertretung der Grundstückseigentümer in einem Widerspruchsverfahren gegen die abschlägige Bescheidung einer Bauvoranfrage und die Geltendmachung von mit dem Widerspruchsverfahren zusammenhängenden Kostenerstattungsansprüchen durch eine Architektin stellen keine nach §§ 3, 5 Abs. 1 RDG erlaubten Rechtsdienstleistungen dar, die als Nebenleistungen zum Berufs- oder Tätigkeitsbild der Architektin gehören.BGH11.02.2021
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V ZR 141/19 - Beschluss über bauliche Veränderungen des Gemeinschaftseigentums mit einfacher MehrheitLeitsatz: ...bestimmte Maß hinaus beeinträchtigt werden. c...BGH29.05.2020
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VII ZR 4/12 - Haftung des Architekten und des Statikers bei Mitverschulden des Bauherrn durch Kenntnis der Gefahrenlage; Steilküstenabbruch auf Rügen; Grundlagenermittlung; Standsicherheit; Bau am Steilhang; Schadensminderung; MitverschuldenLeitsatz: ...worden wäre. c) Diese Grundsätze gelten...BGH20.06.2013
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IX ZR 213/94 - Notarhaftung; Grundbucheinsicht durch HilfspersonenLeitsatz: Der Notar haftet für das Verschulden von Hilfspersonen bei der Grundbucheinsicht wie für eigenes.BGH23.11.1995
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V ZR 96/16 - Nachträglicher Einbau eines Aufzuges in WEG, TreppenliftLeitsatz: 1. Der nachträgliche Einbau eines Personenaufzugs durch einen Wohnungseigentümer auf eigene Kosten kann grundsätzlich nur mit Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer erfolgen; er begründet in aller Regel - anders als etwa der Einbau eines Treppenlifts oder einer Rollstuhlrampe - auch dann einen Nachteil im Sinne von § 22 Abs. 1 i.V.m. § 14 Nr. 1 WEG für die übrigen Wohnungseigentümer, wenn der bauwillige Wohnungseigentümer aufgrund einer Gehbehinderung auf den Aufzug angewiesen ist, um seine Wohnung zu erreichen. 2. Soll der einzubauende Personenaufzug nur einzelnen bau- und zahlungswilligen Wohnungseigentümern zur Verfügung stehen, wird diesen ein Sondernutzungsrecht an dem für den Einbau vorgesehenen Treppenhausteil eingeräumt; hierfür bedarf es einer Vereinbarung der Wohnungseigentümer.BGH13.01.2017