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Urteil Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlungen
Schlagworte
Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlungen
Leitsätze
1. Eine Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlungen kann nicht mit einer nicht näher spezifizierten erwarteten Kostensteigerung begründet werden, wenn sich aus der Abrechnung nur eine geringfügige Nachforderung ergibt.
2. Formularvertraglich kann vereinbart werden, dass wegen Kostenänderungen aufgrund von geänderten Bezugspreisen eine Erhöhung der Vorauszahlungen verlangt werden kann.
(Leitsätze der Redaktion)
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