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Urteil Keine Kündigung ohne konkrete Kerntatbestände


Schlagworte

Keine Kündigung ohne konkrete Kerntatbestände

Leitsätze

1. Eine Kündigung ohne ausreichende Begründung für die Kerntatsachen ist unwirksam; insbesondere müssen Tatsachen berücksichtigt werden, die sich konkret auf die Nutzung der Wohnung beziehen.

2. Die hier nicht maßgebliche Kündigung von 2015 ist nicht für die Kenntnis von Gründen zur Kündigung von 2017 heranzuziehen.

(Leitsätze der Redaktion)

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