« zurück zur Suche
Urteil Keine Kündigung ohne konkrete Kerntatbestände
Schlagworte
Keine Kündigung ohne konkrete Kerntatbestände
Leitsätze
1. Eine Kündigung ohne ausreichende Begründung für die Kerntatsachen ist unwirksam; insbesondere müssen Tatsachen berücksichtigt werden, die sich konkret auf die Nutzung der Wohnung beziehen.
2. Die hier nicht maßgebliche Kündigung von 2015 ist nicht für die Kenntnis von Gründen zur Kündigung von 2017 heranzuziehen.
(Leitsätze der Redaktion)
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat