2-13 S 138/17 - Kein bestuhltes Eiscafé in Laden, Unterlassungsanspruch auch gegen berechtigten Mieter
Leitsatz:
1.
Sieht die Teilungserklärung eine Nutzung einer Teileigentumseinheit als Laden
vor, kann in dieser kein Eiscafé betrieben werden, in dem auch Speisen und Getränke
verkauft werden und eine Bestuhlung vorhanden ist.
2.
Ein Anspruch auf Unterlassung einer vereinbarungswidrigen Nutzung besteht auch
gegen den Mieter, selbst wenn der Mietvertrag eine derartige Nutzung gestattet.