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Urteil Unbestimmtheit von Anfechtungsanträgen in der Klageschrift, Umfang der beabsichtigten Beschlussanfechtung
Schlagworte
Unbestimmtheit von Anfechtungsanträgen in der Klageschrift, Umfang der beabsichtigten Beschlussanfechtung
Leitsatz
In der WEG-Anfechtungsklage darf der Umfang der beabsichtigten Beschlussanfechtung von Eigentümerbeschlüssen nicht offen gelassen werden, insbesondere wenn diese teilweise zu hohen Streitwerten und damit Kostenbelastungen führen können.
(Leitsatz der Redaktion)
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