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Urteil Maklerkosten für Hauserwerb als (Kündigungsfolge-) Schaden
Schlagworte
Maklerkosten für Hauserwerb als (Kündigungsfolge-) Schaden
Leitsatz
Der Mieter, der aufgrund einer schuldhaften Pflichtverletzung des Vermieters das Mietverhältnis berechtigt kündigt (hier nach § 543 Abs. 1 BGB), kann die zum Zwecke des Eigentumserwerbs eines Hausanwesens angefallenen Maklerkosten nicht als (Kündigungsfolge-) Schaden ersetzt verlangen (im Anschluss an Senatsurteil vom 9. Dezember 2020 - VIII ZR 238/18, GE 2021, 173).
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