Urteil Keine regelmäßige Kontrollpflicht des Wohnungsinhabers bei längerer Abwesenheit, Wasserschaden, unbewohnte Wohnung
Schlagworte
Keine regelmäßige Kontrollpflicht des Wohnungsinhabers bei längerer Abwesenheit, Wasserschaden, unbewohnte Wohnung
Leitsätze
1. Zur Kausalität eines Werkmangels für einen Wasserschaden bei längerer Abwesenheit des Inhabers einer unbewohnten Wohnung.
2. Welche Maßnahmen zur Verhinderung eines Wasserschadens der Eigentümer einer unbewohnten Wohnung bei einer längeren Abwesenheit zu treffen hat, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls (Alter des Anwesens und der Versorgungsleitungen, Aufteilung der Wohneinheiten, Umgebung des Hauses, jahreszeitliche Witterung).
3. Ein Wohnungsinhaber ist nicht verpflichtet, bei Abwesenheit für mehrfache Kontrollen in der Woche zur Abwendung eines Wasserschadens zu sorgen.
(Leitsätze zu 2. und 3. von der Redaktion)
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