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Urteil Bestätigung des Teilnahmerechts des werdenden Wohnungseigentümers an aktuellen Eigentümerversammlungen
Schlagworte
Bestätigung des Teilnahmerechts des werdenden Wohnungseigentümers an aktuellen Eigentümerversammlungen
Leitsatz
Zur Eigentümerversammlung ist der werdende Wohnungseigentümer anstelle des noch im Grundbuch eingetragenen teilenden Eigentümers einzuladen, da allein der werdende Wohnungseigentümer stimmberechtigt ist. Auch steht ihm allein das Recht zur Beschlussanfechtung zu.
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