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Urteil Bestätigung des Teilnahmerechts des werdenden Wohnungseigentümers an aktuellen Eigentümerversammlungen


Schlagworte

Bestätigung des Teilnahmerechts des werdenden Wohnungseigentümers an aktuellen Eigentümerversammlungen

Leitsatz

Zur Eigentümerversammlung ist der werdende Wohnungseigentümer anstelle des noch im Grundbuch eingetragenen teilenden Eigentümers einzuladen, da allein der werdende Wohnungseigentümer stimmberechtigt ist. Auch steht ihm allein das Recht zur Beschlussanfechtung zu.

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