« neue Suche

Suchergebnis Urteilssuche (7 Urteile)

  1. 65 S 74/22 - Mischmietverhältnis und Mietpreisbremse
    Leitsatz: 1. Überwiegt in einem Mischmietverhältnis die Wohnraumnutzung, ist die vereinbarte Miethöhe bei Mietbeginn nach § 556d BGB zu überprüfen.2. Ein Teilgewerbezuschlag kommt nur in Betracht, soweit hierfür eine Erlaubnis des Vermieters erforderlich ist. Das ist bei einer freiberuflichen Tätigkeit im Arbeitszimmer (Büroraum) mit geringem Kundenverkehr nicht der Fall.(Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    13.09.2022
  2. BVerwG 7 A 1.96 - Beiladung; Anspruchskonkurrent; Nichtigkeitsklage; Verpflichtungsurteil; Rückübertragungsbescheid; Anfechtung
    Leitsatz: Die unterlassene Beiladung eines möglicherweise nach § 3 Abs. 2 VermG vorrangigen Anspruchskonkurrenten berechtigt nicht zur Erhebung einer Nichtigkeitsklage gegen ein mit Rechtsmitteln nicht mehr angreifbares Verpflichtungsurteil. Der übergangene Dritte hat seine Rechte - will er sie durchsetzen - durch Anfechtung des Rückübertragungsbescheides zu wahren, der in Vollzug des Urteils ergeht.
    BVerwG
    20.03.1997
  3. BVerwG 7 B 171.97 - Restitutionsklage; Beiladung des Verfügungsberechtigten; Beiladung des zugeordneten Eigentümers im Vermögenszuordnungsverfahren
    Leitsatz: Zu einem Klageverfahren, mit dem der Erlaß eines Restitutionsbescheids begehrt wird, ist der Verfügungsberechtigte (§ 2 Abs. 3 Satz 1 VermG) notwendig beizuladen. Während des Vermögenszuordnungsverfahrens ist der Verfügungsbefugte gemäß § 8 Abs. 1 VZOG, nach dem Abschluß dieses Verfahrens der im Vermögenszuordnungsbescheid ausgewiesene Eigentümer des zurückverlangten Vermögenswerts beizuladen.
    BVerwG
    28.11.1997
  4. 67 S 160/22 - Zulässige Miete bei teilgewerblicher Nutzung
    Urteil: ...überprüfen. Anders als im Urteil der 65. Kammer...
    LG Berlin
    13.06.2023
  5. XI ZR 283/07 - Genehmigungsfiktion; Lastschriftabbuchung; Einzugsermächtigung; Belastungsbuchung; vorläufiger Insolvenzverwalter; Lastschrifteinzug; Bardeckung
    Leitsatz: a) Zum Widerspruchsrecht eines (vorläufigen) Insolvenzverwalters gegen eine im Einzugsermächtigungsverfahren vorgenommene Lastschriftabbuchung auf dem Schuldnerkonto. b) Die Regelung in Nr. 7 Abs. 3 AGBG-Banken, nach der es als Genehmigung gilt, wenn ein Bankkunde Einwendungen gegen eine Belastungsbuchung, für die er dem Gläubiger eine Einzugsermächtigung erteilt hat, nicht spätestens vor Ablauf von sechs Wochen nach Zugang des Rechnungsabschlusses erhebt, ist wirksam. c) Ein vorläufiger Insolvenzverwalter mit Zustimmungsvorbehalt muss einer im Einzugsermächtigungsverfahren erfolgten Belastungsbuchung auf dem Schuldnerkonto innerhalb der Frist der Nr. 7 Abs. 3 AGB-Banken widersprechen, um ein Eintreten der Genehmigungsfiktion zu verhindern (Abweichung von BGH, Urteile vom 25. Oktober 2007 - IX ZR 217/06, WM 2007, 2246, 2249 Tz. 24, zur Veröffentlichung in BGHZ 174, 84 vorgesehen, und vom 29. Mai 2008 - IX ZR 42/07, WM 2008, 1327, 1328 Tz. 9). d) Auch im Falle der Genehmigungsfiktion nach Nr. 7 Abs. 3 AGB-Banken ist für die Frage der Bardeckung im Rahmen des § 142 InsO der Zeitpunkt des Lastschrifteinzugs maßgebend (Anschluss an BGH, Urteil vom 29. Mai 2008 - IX ZR 42/07, WM 2008, 1327, 1329 Tz. 15 f.).
    BGH
    10.06.2008
  6. VG 19 L 24.10 - Vorläufiger Rechtsschutz; Nachbar; Schankwirtschaft mit musikalischen und künstlerischen Darbietungen; Vorbescheid; heranrückende Wohnbebauung; planungsrechtliche Zulässigkeit; Gebietserhaltungsanspruch; Einfügen in die Eigenart des Baugebietes; Gemengelage; Gebot der Rücksichtnahme; passive Rücksichtslosigkeit; Lärmimmissionen; Vorbelastung; Baugenehmigung; Fassadengestaltung; Denkmalschutz; Drittschutz; Zweifel an der Rechtsmäßigkeit; Teilstattgabe
    Leitsatz: Zur Frage des Umgebungsschutzes im Berliner Denkmalschutzgesetz. (Nicht amtlicher Leitsatz)
    VG Berlin
    30.04.2010
  7. XI ZB 28/19 - Kapitalanleger-Musterverfahren, Kfz-Stellplätze im Verkaufsprospekt, Prospektfehler für Immobilienfonds, Prospekthaftung nach mangelhafter Aufklärung
    Leitsatz: a) Ergibt sich aus den Darstellungen in einem Verkaufsprospekt nach § 8f Abs. 1 VerkProspG in der bis zum 31. Mai 2012 geltenden Fassung (aF) eine höhere Anzahl vermieteter als bereits errichteter Kfz-Stellplätze und enthält der Prospekt sich widersprechende Angaben zum Stand der erteilten behördlichen Genehmigungen, ist der damit verbundene Prospektfehler für einen Anlagevermittler aufgrund der von ihm geschuldeten Plausibilitätsüberprüfung und für eine beratende Bank aufgrund der von ihr geschuldeten Überprüfung der Anlage mit banküblichem kritischen Sachverstand erkennbar. Der Stand der erteilten behördlichen Genehmigungen ist im Hinblick auf das Anlageziel des Fonds, durch eine langfristige Vermietung der Fondsimmobilie Erträge zu generieren, ein für den Anlageentschluss der Anleger wesentlicher Gesichtspunkt. b) Das Feststellungsbegehren, bestimmte Informationen aus Rechenschafts- und Zwischenberichten sowie aus sonstigen an die Anleger adressierten Schreiben seien „inhaltlich geeignet“, den Beginn der Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen zu begründen, ist nicht verallgemeinerungsfähig und damit im Kapitalanleger-Musterverfahren als unzulässig zurückzuweisen (Fortführung der Senatsbeschlüsse vom 10. Juni 2008 - XI ZB 26/07, BGHZ 177, 88 Rn. 15 und vom 21. Oktober 2014 - XI ZB 12/12, BGHZ 203, 1 Rn. 138).
    BGH
    06.10.2020