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Urteil Vermieter auch ohne Baumangel für Schimmelschäden verantwortlich


Schlagworte

Vermieter auch ohne Baumangel für Schimmelschäden verantwortlich

Leitsatz

Auch wenn ein Baumangel nicht feststellbar ist, kann ein Schimmelschaden in der Gesamtschau als Mietmangel angesehen werden, wenn folgende Indizien dafür sprechen: vorangegangener Einbau von Isolierglasfenstern ohne Lüftungsmöglichkeit, Wärmebrücken laut Gutachten, zulässige Möblierung der Außenwand, Raufasertapete als Nährboden, kleine Wohnung mit höherer Luftfeuchtigkeit, kein pflichtwidriges Heiz- und Lüftungsverhalten.

(Leitsatz der Redaktion)

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