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  1. X ARZ 208/02 - Unrichtigkeit, - des Urteils und Revision; Revision, Zulassung der - bei Willkür
    Leitsatz: Nach Inkrafttreten von § 17 Abs. 2 GVG in der Fassung des Gesetzes vom 17. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2809) hat das nach § 32 ZPO örtlich zuständige Gericht den Rechtsstreit unter allen in Betracht kommenden rechtlichen Gesichtspunkten zu entscheiden, wenn im Gerichtsstand der unerlaubten Handlung im Rahmen der Darlegung eines Anspruchs aus unerlaubter Handlung ein einheitlicher prozessualer Anspruch geltend gemacht wird.
    BGH
    10.12.2002
  2. 1 BvR 1314/11 - Anspruch ausländischer Mieter auf Parabolantenne; turkmenische Minderheit; Fernsehempfang; Gebäudeoptik; sprachliche und kulturelle Minderheit; Satellitenempfang
    Leitsatz: In zivilgerichtlichen Streitigkeiten über die Anbringung von Parabolantennen durch Mieter haben die Gerichte eine einzelfallbezogene Abwägung vorzunehmen, in die die Eigentümerinteressen des Vermieters an der - auch optisch - ungeschmälerten Erhaltung des Wohnhauses und die Informationsinteressen des Mieters an der Nutzung allgemein zugänglicher Informationsquellen einfließen müssen; zu berücksichtigen ist auch das Interesse ausländischer Mieter am Empfang von Rundfunkprogrammen aus ihrer Heimat, einschließlich der besonderen Situation sprachlicher und kultureller Minderheiten. (Leitsatz der Redaktion)
    BVerfG
    31.03.2013
  3. OVG 2 N 64.15 - Zusammenlegung selbstgenutzter Eigentumswohnungen im Milieuschutz
    Leitsatz: 1. In einem Milieuschutzgebiet erhaltungsrechtlich relevant sind alle Vorhaben, die grundsätzlich geeignet sind, das Schutzziel des jeweiligen Erhaltungstatbestands zu beeinträchtigen. Nur solche Maßnahmen, welche die Schutzziele der Satzung von vornherein nicht beeinträchtigen können, bedürfen keiner Erhaltungsgenehmigung. 2. Das gesetzliche Schutzziel der Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung erschöpft sich nicht im Schutz der aktuell vorhandenen Gebietsbevölkerung, sondern hat die Erhaltung einer bestimmten Struktur der Wohnbevölkerung zum Ziel. 3. Auch die Zusammenlegung zweier selbstgenutzter Eigentumswohnungen kann dem gesetzlichen Schutzziel der Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung widersprechen. (Leitsätze der Redaktion)
    OVG Berlin-Brandenburg
    28.03.2018