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VIII ZR 8/22 - Verjährungsfrist für AuskunftsanspruchLeitsatz: Die Verjährungsfrist für den Auskunftsanspruch des Mieters gemäß § 556g Abs. 3 BGB beginnt abweichend von § 199 Abs. 1 BGB nicht bereits mit dessen Entstehung im Zeitpunkt des Mietvertragsschlusses, sondern (erst) mit dem Auskunftsverlangen des Mieters.BGH12.07.2023
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VIII ZR 125/22 - Auskunftsanspruch zur MietpreisbremseLeitsatz: Die Verjährungsfrist für den Auskunftsanspruch des Mieters gemäß § 556g Abs. 3 BGB beginnt abweichend von § 199 Abs. 1 BGB nicht bereits mit dessen Entstehung im Zeitpunkt des Mietvertragsschlusses, sondern (erst) mit dem Auskunftsverlangen des Mieters.BGH12.07.2023
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19 C 32/17 - Verzögerung der Betriebskostenabrechnung für den Mieter durch WEG-VerwalterLeitsatz: Stellt eine Verwalterin dem vermietenden Wohnungseigentümer die Übersendung der für seine Betriebskostenabrechnung mit dem Mieter erforderlichen Belege zu einem bestimmten Zeitpunkt in Aussicht, hält sich aber ohne Angabe von Gründen nicht an den Termin, sind dem Wohnungseigentümer die für eine anwaltliche Mahnung entstehenden Gebühren von der Verwalterin zu erstatten. (Leitsatz der Redaktion)AG Lichtenberg18.12.2017