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Urteil Verzögerung der Betriebskostenabrechnung für den Mieter durch WEG-Verwalter


Schlagworte

Verzögerung der Betriebskostenabrechnung für den Mieter durch WEG-Verwalter

Leitsatz

Stellt eine Verwalterin dem vermietenden Wohnungseigentümer die Übersendung der für seine Betriebskostenabrechnung mit dem Mieter erforderlichen Belege zu einem bestimmten Zeitpunkt in Aussicht, hält sich aber ohne Angabe von Gründen nicht an den Termin, sind dem Wohnungseigentümer die für eine anwaltliche Mahnung entstehenden Gebühren von der Verwalterin zu erstatten.

(Leitsatz der Redaktion)

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