63 S 49/25 - Verstoß gegen Hausordnung durch Aufstellen eines Schuhregals
Leitsatz: Das Aufstellen eines Schuhregals im Treppenhaus entgegen der Hausordnung stellt zwar eine Pflichtverletzung dar, aber keine solche, die ohne Hinzutreten weiterer Umstände eine fristlose oder ordentliche Kündigung rechtfertigt.