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Urteil Verstoß gegen Hausordnung durch Aufstellen eines Schuhregals
Schlagworte
Verstoß gegen Hausordnung durch Aufstellen eines Schuhregals
Leitsatz
Das Aufstellen eines Schuhregals im Treppenhaus entgegen der Hausordnung stellt zwar eine Pflichtverletzung dar, aber keine solche, die ohne Hinzutreten weiterer Umstände eine fristlose oder ordentliche Kündigung rechtfertigt.
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