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  1. 5 C 72/90 - Mangel; Minderungsquoten
    Leitsatz: Mietminderung in Höhe von 5 % bei Fäkalienrückfluß in der Toilette; 3 % bei defektem Badewannenabfluß; 0,5 % bei nicht ordnungsgemäßer Steckdose; 1 % bei nicht funktionierender Hausbeleuchtung; 10 % bei abblätternder Farbe und Verschmierungen im Treppenhaus; 3 % bei undichtem Glasdach des Treppenhauses; 1 % bei defekter Gegensprechanlage.
    AG Schöneberg
    31.10.1990
  2. VII ZR 22/09 - Verfrühte Nachfristsetzung für Bauhandwerkersicherheitsleistung; Fristablauf; Sicherheitsleistung; Bauhandwerker; Baumängel
    Leitsatz: Eine Nachfrist zur Sicherheitsleistung kann gemäß § 648 a Abs. 5 Satz 1, § 643 Satz 1 BGB erst dann wirksam gesetzt werden, wenn die Frist zur Sicherheitsleistung, § 648 a Abs. 1 BGB, fruchtlos abgelaufen ist.
    BGH
    20.12.2010
  3. 15 C 242/11 - Mängelansprüche gegen Grundstückserwerber; Passivlegitimation nach Veräußerung; streitbefangene Sache
    Leitsatz: Macht der Mieter gegen den Vermieter Mängelansprüche geltend, und veräußert der Vermieter während des Rechtsstreits die Mietsache, verliert der Vermieter/Veräußerer seine Passivlegitimation. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Neukölln
    16.08.2012
  4. 33067 C 163/26 - Kündigung einer „Messie-Wohnung“
    Leitsatz: Der Mieter verletzt die Rechte des Vermieters kündigungserheblich, wenn er die Mietwohnung in erheblichem Umfang mit Massen an Zeitungen und Büchern zugestellt hat und die Wohnung im Übrigen verwahrlosen lässt.
    AG Frankfurt/Main
    02.07.2026
  5. 63 S 321/08 - Keine Bindung an im Mieterhöhungsverlangen angegebene Merkmalsgruppen
    Leitsatz: Angaben zu wohnwerterhöhenden und wohnwertmindernden Merkmalen im Erhöhungsverlangen sind für den Vermieter in späteren Prozessen nicht bindend (gegen AG Schöneberg, GE 2009, 201). (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    31.03.2009
  6. 67 S 288/04 - Fortgeltung der Überleitungsvorschriften zur Mietrechtsreform
    Leitsatz: 1. Die Übergangsregelungen zum Schuldrechtsmodernisierungsgesetz haben die speziellen Übergangsregelungen zur Mietrechtsreform nicht geändert. 2. Vereinbarungen in Altverträgen über die Verlängerung von Kündigungsfristen sind weiterhin gültig.
    LG Berlin
    16.12.2004
  7. 61 S 120/87 - Belüftungsklausel; Wohnungsmietvertrag; Formularmietvertrag; Hausordnung; Schimmelpilzbefall; Feuchtigkeitsschäden; Mangel der Mietsache; Haftungsbeschränkung
    Leitsatz: Der Mieter kann formularvertraglich verpflichtet werden, ausreichend zu belüften und zu heizen.
    LG Berlin
    22.10.1988
  8. 4 C 123/16 - Keine Mietminderung für feuchten Keller
    Leitsatz: Bei einer Vereinbarung im Mietvertrag, ein Keller werde nur „soweit verfügbar“ mitvermietet, kann der Mieter wegen Mängeln des überlassenen Kellerraums keine Gewährleistungsrechte geltend machen. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Wedding
    09.08.2016
  9. 6 C 213/01 - Instandsetzungspflicht des Mieters nach Feuchtigkeitsschäden
    Leitsatz: Feuchtigkeitsschäden, die nicht durch Baumängel, sondern durch unzureichendes Heizen und Lüften verursacht werden, sind vom Mieter zu beseitigen.
    AG Neukölln
    23.07.2002
  10. VIII ZR 223/17 - Gewährung rechtlichen Gehörs, notwendiger Vortrag bei Mietminderung
    Urteil: ...herunterlaufe und sich auch dort massiv Schimmel...
    BGH
    10.04.2018