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VIII ZR 191/12 - Schadensersatz wegen Mietmängeln trotz unwirksamer Kündigung durch MieterLeitsatz: Die Kündigung eines Mietverhältnisses, die von einem sachlichen Grund zur fristlosen Kündigung getragen ist, steht, auch wenn sie an einem formellen Mangel leidet, einem auf § 536 a Abs. 1 BGB gestützten Ersatz derjenigen Schäden nicht entgegen, die darauf beruhen, dass der Mieter bestehende Mängel der Mietwohnung berechtigterweise zum Anlass nimmt, wegen einer nicht mehr vorhandenen Tauglichkeit der Wohnung zum vertragsgemäßen Gebrauch eine den Umständen nach angemessene neue Wohnung anzumieten (Fortführung des Senatsurteils vom 13. Juni 2007 - VIII ZR 281/06, GE 2007, 1179 = WuM 2007, 570).BGH03.07.2013
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V ZR 30/10 - Arglistiges Verschweigen von Feuchtigkeitsschäden; Unzulässiges Übergehen eines BeweisantrittsLeitsatz: Sind Feuchtigkeitsschäden in einem Haus schon aufgetreten, als der Verkäufer noch dort wohnte, ist von einem arglistigen Verschweigen auszugehen, wenn diese Schäden im späteren Kaufvertrag nicht erwähnt werden. (Leitsatz der Redaktion)BGH21.10.2010
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VII ZR 274/04 - Werkvertragliche Mangelbeseitigung von Schimmelpilz; Selbstvornahme; AufwendungsersatzanspruchLeitsatz: Eine ordnungsgemäße Mangelbeseitigung eines mit Schimmelpilz befallenen Dachstuhls liegt nicht vor, wenn dessen Holzgebälk nach Vornahme der Arbeiten weiterhin mit Schimmelpilzsporen behaftet ist. Dies gilt auch dann, wenn von diesen keine Gesundheitsgefahren für die Bewohner des Gebäudes ausgehen.BGH29.06.2006
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82 T 903/10 - Kostenerstattung für Privatgutachten im gerichtlichen Verfahren; Schimmelpilz; Lüftungsverhalten; Möblierung; Stundensatz eines Sachverständigen; SachverständigenhonorarLeitsatz: Die Kosten für ein prozessbegleitendes Privatgutachten können erstattungsfähig sein, wenn die Partei das zusätzliche Gutachten benötigt, um substantiierte Einwendungen gegen ein gerichtliches Gutachten zu erheben. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin15.12.2010
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4 C 380/09 - Schimmelbildung im Schlafzimmer nicht vom Mieter zu vertreten; massiver Schrank an Außenwand; ungünstig platzierter HeizkörperLeitsatz: 1. Kommt es wegen Wärmebrücken und ungünstiger Platzierung des Heizkörpers im Schlafzimmer zu Schimmelbildung, ist der Vermieter zur Beseitigung verpflichtet. 2. Der Mieter ist berechtigt, im Schlafzimmer einen massiven Schrank an der Außenwand aufzustellen (hier: mit einem Abstand von 5,5-6,0 cm). (Leitsätze der Redaktion)AG Spandau01.12.2010
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18 C 267/07 - Duldungspflicht des Mieters für Instandsetzungsmaßnahmen ohne detaillierte Ankündigung; keine Minderung bei treuwidriger Verhinderung der Mangelbeseitigung; ReparaturmaßnahmenLeitsatz: 1. Der Mieter ist nicht berechtigt, die Duldung von Instandsetzungsmaßnahmen von vorherigen umfangreichen Informationen zu Einzelheiten der Arbeiten analog § 554 Abs. 3 BGB abhängig zu machen. 2. Bei treuwidriger Verhinderung der Mangelbeseitigung entfällt ein Minderungs- und Zurückbehaltungsrecht.AG Wedding10.10.2007
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6 C 293/95 - Altbaumieterhöhung; Beschaffenheitsmerkmal; erhebliche Schäden; Beweislast des MietersLeitsatz: Erhebliche Schäden i. S. § 12 Abs. 1 MüG muß der Mieter konkret darlegen; erst dann muß der Vermieter deren Fehlen beweisen.AG Hohenschönhausen13.03.1996
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33 C 2515/97 - 67 - Kündigung; Unordnung; Geruch; Fotoaufnahmen; Notwehr; FotographierenLeitsatz: Ein Mieter handelt in berechtigter Notwehr, wenn er einen Begleiter des Vermieters bei einer Wohnungsbesichtigung durch Wegschlagen der Kamera an Fotoaufnahmen hindert. Unordnung in einer Mietwohnung stellt keinen Grund zur fristlosen Kündigung des Mietvertrags dar.AG Frankfurt/Main16.01.1998
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67 S 147/07 - Mündlicher Mietvertragsabschluß bei fehlender Angabe des Vermieters; Wirksamkeit der Vereinbarung über Kaution durch Übergabe eines Sparbuchs auch bei Verstoß gegen FälligkeitsregelungLeitsatz: 1. Läßt sich durch Auslegung der Mietvertragsurkunde nicht bestimmen, welcher der beiden Grundstückseigentümer Vermieter sein solle, kommt jedoch mündlich ein Mietvertrag mit beiden dadurch zustande, daß sie den Mietern die Wohnung überlassen und diese dafür Miete an sie zahlen. 2. Die Vereinbarung über die Leistung einer Mietsicherheit durch Übergabe eines Sparbuchs mit der vollen Kautionssumme bleibt auch bei Verstoß gegen das gesetzliche Recht des Mieters, die Mietsicherheit in Teilzahlungen zu leisten, dem Grunde nach wirksam (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung). 3. Auch dem Wohnraummieter steht kein Zurückbehaltungsrecht an der Kaution wegen von ihm behaupteter Mängel zu. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin01.11.2007
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67 S 147/02 - Betriebskostenabrechnung; Hauswartskosten; Einsicht in Belege; Mietminderung wegen Schwarzschimmels; BeweislastverteilungLeitsatz: Grundsätzlich kann der Mieter die Richtigkeit einer den formellen Anforderungen entsprechenden Betriebskostenabrechnung nur bestreiten, wenn er bei einer Einsicht in die ihr zugrunde liegenden Rechnungen Fehler festgestellt hat. Die Einsichtnahme hat der Mieter grundsätzlich in den Geschäftsräumen des Vermieters oder der von ihm beauftragten Hausverwaltung vorzunehmen. Ein Anspruch auf Rechnungskopien steht dem Mieter nur zu, wenn er sich gleichzeitig bereit erklärt, die erforderlichen Kosten zu tragen. Ist streitig, ob vermietete Räume infolge des Mietgebrauchs beschädigt worden sind, trägt der Vermieter die Beweislast dafür, daß die Schadensursache dem Obhutsbereich des Mieters entstammt; eine in seinen eigenen Verantwortungsbereich fallende Schadensursache muß der Vermieter ausräumen. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin18.11.2002
