Urteil Mündlicher Mietvertragsabschluß bei fehlender Angabe des Vermieters
Schlagworte
Mündlicher Mietvertragsabschluß bei fehlender Angabe des Vermieters; Wirksamkeit der Vereinbarung über Kaution durch Übergabe eines Sparbuchs auch bei Verstoß gegen Fälligkeitsregelung
Leitsätze
1. Läßt sich durch Auslegung der Mietvertragsurkunde nicht bestimmen, welcher der beiden Grundstückseigentümer Vermieter sein solle, kommt jedoch mündlich ein Mietvertrag mit beiden dadurch zustande, daß sie den Mietern die Wohnung überlassen und diese dafür Miete an sie zahlen.
2. Die Vereinbarung über die Leistung einer Mietsicherheit durch Übergabe eines Sparbuchs mit der vollen Kautionssumme bleibt auch bei Verstoß gegen das gesetzliche Recht des Mieters, die Mietsicherheit in Teilzahlungen zu leisten, dem Grunde nach wirksam (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung).
3. Auch dem Wohnraummieter steht kein Zurückbehaltungsrecht an der Kaution wegen von ihm behaupteter Mängel zu.
(Leitsätze der Redaktion)
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