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Suchergebnis Urteilssuche (71 - 80 von 147)
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103 C 30/08 - Pflichtverletzung durch farblich ungewöhnliches Überstreichen von Decken und WändenLeitsatz: Unabhängig von einer unwirksamen Schönheitsreparaturklausel haftet der Mieter wegen Pflichtverletzung, wenn er Decken und Wände farblich ungewöhnlich überstreicht (vorliegend kräftige Rot-, Orange- und Gelbtöne, teilweise kombiniert mit blau-grüner Farbe). (Leitsatz der Redaktion)AG Schöneberg24.09.2008
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64 S 143/23 - Haftung des Vermieters für durch Schimmelsporen verursachte GesundheitsschädenUrteil: ...und Schimmel gewesen, andererseits habe...LG Berlin26.09.2024
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56 S 48/25 WEG - Erzwingung von ErhaltungsmaßnahmenLeitsatz: Die GdWE hat ein Ermessen, wann sie mit welchen Mitteln einem Schaden entgegentritt. Ein Anspruch auf sofortige Durchführung einer sachgerechten Erhaltung besteht nur dann, wenn allein dieses Vorgehen ordnungsmäßiger Verwaltung i.S.v. § 18 Abs. 2 Nr. 1 WEG entsprichtLG Berlin II21.07.2026
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V ZR 142/14 - Bestätigung eines anfechtbaren Rechtsgeschäfts, Verkauf einer schimmelbefallenen Eigentumswohnung, Anfechtungserklärung, arglistige Täuschung, stillschweigende Kundgabe eines BestätigungswillensLeitsatz: Die Bestätigung eines anfechtbaren Rechtsgeschäfts gemäß § 144 Abs. 1 BGB schließt als solche etwaige Schadensersatzansprüche des Anfechtungsberechtigten nicht aus. Allerdings liegt in der Bestätigungserklärung in aller Regel ein konkludentes - von dem Anfechtungsgegner anzunehmendes - Angebot des Bestätigenden auf Abschluss eines Erlassvertrages bezogen auf solche Schadensersatzansprüche, die darauf zielen, ihn wegen des die Anfechtung begründenden Umstandes so zu stellen, wie er stünde, wenn der Vertrag nicht zustande gekommen wäre.BGH04.12.2015
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5 C 306/05 - Wirksame Mängelanzeige auf ÜberweisungsträgerLeitsatz: Eine wirksame Mängelanzeige als Voraussetzung für den Minderungsanspruch des Mieters liegt schon dann vor, wenn der Mieter auf den Überweisungen die Mängel schlagwortartig angegeben hat.AG Neukölln14.07.2006
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1 S 63/00 - Schimmelpilz nach Einbau neuer Fenster; Feuchtigkeitsschäden; Mangel; MietminderungLeitsatz: Kommt es nach Einbau neuer Fenster zur Schimmelbildung, weil der Mieter sein Heiz- und Lüftungsverhalten nicht anpaßt, ist der Mangel voll dem Verantwortungsbereich des Vermieters zuzuordnen, wenn er den Mieter nicht sachgerecht und präzise auf die Anforderungen im veränderten Raumklima hingewiesen hat.LG Gießen12.04.2000
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VIII ZR 39/18 - Voraussetzungen des Zahlungsverzugs im KündigungszeitpunktDer Fall: ...aufgetretenen Schimmel bereits Ende Juni 2016 habe...BGH10.04.2019
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VIII ZR 67/18 - Wärmebrücken in den Bauvorschriften und technischen Normen entsprechenden Außenwänden kein Sachmangel einer WohnungDer Fall: ...ankomme, ob Schimmel auch tatsächlich...BGH05.12.2018
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VIII ZR 271/17 - Wärmebrücken als potentielle Gefahr für Schimmelbildung mangels abweichender Vereinbarung kein Sachmangel bei Einklang mit Baunormen bei GebäudeerrichtungDer Fall: ...ankomme, ob Schimmel auch tatsächlich...BGH05.12.2018
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VIII ZR 39/15 - Ordentliche Kündigung wegen Nichtzahlung einer titulierten Schadensersatzforderung, Leugnen einer gerichtlich festgestellten PflichtverletzungDer Fall: ...aufwölbe und Schimmel an Fensterrahmen und...BGH13.04.2016
