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Urteil Erzwingung von Erhaltungsmaßnahmen
Schlagworte
Erzwingung von Erhaltungsmaßnahmen
Leitsatz
Die GdWE hat ein Ermessen, wann sie mit welchen Mitteln einem Schaden entgegentritt. Ein Anspruch auf sofortige Durchführung einer sachgerechten Erhaltung besteht nur dann, wenn allein dieses Vorgehen ordnungsmäßiger Verwaltung i.S.v. § 18 Abs. 2 Nr. 1 WEG entspricht
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