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  1. VIII ZR 138/11 - Irrtum über Minderungshöhe; verschuldeter Zahlungsverzug; fristlose Kündigung; Sorgfaltspflicht; Mietzahlung
    Der Fall: ...aufgrund baulicher Mängel Schimmel und...
    BGH
    11.07.2012
  2. 34 C 84/16 - Entgangener Gewinn durch Nichtvermietbarkeit einer Ferienwohnung wegen Bauschäden
    Leitsatz: Zur Schätzung der Höhe des Ausfallschadens bei Nichtvermietbarkeit von Ferienwohnungen einer Pension, wenn der Anspruch auf Ersatz des entgangenen Gewinns des Pensionsinhabers dem Grunde nach unstreitig ist (§ 252 BGB, § 287 ZPO). (Nichtamtlicher Leitsatz)
    AG Brandenburg a. d. Havel
    03.07.2017
  3. 63 S 234/01 - Schimmelpilzbefall; Gesundheitsbeeinträchtigung; Kündigung wegen erheblicher Gesundheitsgefährdung
    Leitsatz: Die zur fristlosen Mietvertragskündigung berechtigende Gesundheitsgefährdung bei Benutzung einer Wohnung muß objektiv vorliegen. Die Kündigung wegen Nichtgewährung des Gebrauchs setzt (neben einer Abhilfefrist) auch voraus, daß der Mieter die Mängelbeseitigung zuläßt. Bei einer 5-Zimmer-Wohnung ist es zumutbar, jeweils ein Zimmer während der Mängelbeseitigungsarbeiten vorübergehend nicht oder nur eingeschränkt zu nutzen.
    LG Berlin
    15.02.2002
  4. 63 S 305/14 - Fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs, Zurückbehaltungsrecht, unvermeidbarer Rechtsirrtum, Frist für Kündigung aus wichtigem Grund
    Urteil: ...einräume, den Schimmel bereits im Frühjahr...
    LG Berlin
    03.07.2015
  5. 63 S 163/17 - Anfechtung eines Mietvertrages wegen falscher Angaben zu Vermögensverhältnissen
    Der Fall: ...Schimmels und Feuchtigkeit in der...
    LG Berlin
    27.03.2018
  6. 103 C 30/08 - Pflichtverletzung durch farblich ungewöhnliches Überstreichen von Decken und Wänden
    Leitsatz: Unabhängig von einer unwirksamen Schönheitsreparaturklausel haftet der Mieter wegen Pflichtverletzung, wenn er Decken und Wände farblich ungewöhnlich überstreicht (vorliegend kräftige Rot-, Orange- und Gelbtöne, teilweise kombiniert mit blau-grüner Farbe). (Leitsatz der Redaktion)
    AG Schöneberg
    24.09.2008
  7. V ZR 142/14 - Bestätigung eines anfechtbaren Rechtsgeschäfts, Verkauf einer schimmelbefallenen Eigentumswohnung, Anfechtungserklärung, arglistige Täuschung, stillschweigende Kundgabe eines Bestätigungswillens
    Leitsatz: Die Bestätigung eines anfechtbaren Rechtsgeschäfts gemäß § 144 Abs. 1 BGB schließt als solche etwaige Schadensersatzansprüche des Anfechtungsberechtigten nicht aus. Allerdings liegt in der Bestätigungserklärung in aller Regel ein konkludentes - von dem Anfechtungsgegner anzunehmendes - Angebot des Bestätigenden auf Abschluss eines Erlassvertrages bezogen auf solche Schadensersatzansprüche, die darauf zielen, ihn wegen des die Anfechtung begründenden Umstandes so zu stellen, wie er stünde, wenn der Vertrag nicht zustande gekommen wäre.
    BGH
    04.12.2015
  8. 5 C 306/05 - Wirksame Mängelanzeige auf Überweisungsträger
    Leitsatz: Eine wirksame Mängelanzeige als Voraussetzung für den Minderungsanspruch des Mieters liegt schon dann vor, wenn der Mieter auf den Überweisungen die Mängel schlagwortartig angegeben hat.
    AG Neukölln
    14.07.2006
  9. 1 S 63/00 - Schimmelpilz nach Einbau neuer Fenster; Feuchtigkeitsschäden; Mangel; Mietminderung
    Leitsatz: Kommt es nach Einbau neuer Fenster zur Schimmelbildung, weil der Mieter sein Heiz- und Lüftungsverhalten nicht anpaßt, ist der Mangel voll dem Verantwortungsbereich des Vermieters zuzuordnen, wenn er den Mieter nicht sachgerecht und präzise auf die Anforderungen im veränderten Raumklima hingewiesen hat.
    LG Gießen
    12.04.2000
  10. 5 C 72/90 - Mangel; Minderungsquoten
    Leitsatz: Mietminderung in Höhe von 5 % bei Fäkalienrückfluß in der Toilette; 3 % bei defektem Badewannenabfluß; 0,5 % bei nicht ordnungsgemäßer Steckdose; 1 % bei nicht funktionierender Hausbeleuchtung; 10 % bei abblätternder Farbe und Verschmierungen im Treppenhaus; 3 % bei undichtem Glasdach des Treppenhauses; 1 % bei defekter Gegensprechanlage.
    AG Schöneberg
    31.10.1990