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Suchergebnis Urteilssuche (61 - 70 von 133)
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VIII ZR 138/11 - Irrtum über Minderungshöhe; verschuldeter Zahlungsverzug; fristlose Kündigung; Sorgfaltspflicht; MietzahlungDer Fall: ...aufgrund baulicher Mängel Schimmel und...BGH11.07.2012
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34 C 84/16 - Entgangener Gewinn durch Nichtvermietbarkeit einer Ferienwohnung wegen BauschädenLeitsatz: Zur Schätzung der Höhe des Ausfallschadens bei Nichtvermietbarkeit von Ferienwohnungen einer Pension, wenn der Anspruch auf Ersatz des entgangenen Gewinns des Pensionsinhabers dem Grunde nach unstreitig ist (§ 252 BGB, § 287 ZPO). (Nichtamtlicher Leitsatz)AG Brandenburg a. d. Havel03.07.2017
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63 S 234/01 - Schimmelpilzbefall; Gesundheitsbeeinträchtigung; Kündigung wegen erheblicher GesundheitsgefährdungLeitsatz: Die zur fristlosen Mietvertragskündigung berechtigende Gesundheitsgefährdung bei Benutzung einer Wohnung muß objektiv vorliegen. Die Kündigung wegen Nichtgewährung des Gebrauchs setzt (neben einer Abhilfefrist) auch voraus, daß der Mieter die Mängelbeseitigung zuläßt. Bei einer 5-Zimmer-Wohnung ist es zumutbar, jeweils ein Zimmer während der Mängelbeseitigungsarbeiten vorübergehend nicht oder nur eingeschränkt zu nutzen.LG Berlin15.02.2002
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63 S 305/14 - Fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs, Zurückbehaltungsrecht, unvermeidbarer Rechtsirrtum, Frist für Kündigung aus wichtigem GrundUrteil: ...einräume, den Schimmel bereits im Frühjahr...LG Berlin03.07.2015
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63 S 163/17 - Anfechtung eines Mietvertrages wegen falscher Angaben zu VermögensverhältnissenDer Fall: ...Schimmels und Feuchtigkeit in der...LG Berlin27.03.2018
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103 C 30/08 - Pflichtverletzung durch farblich ungewöhnliches Überstreichen von Decken und WändenLeitsatz: Unabhängig von einer unwirksamen Schönheitsreparaturklausel haftet der Mieter wegen Pflichtverletzung, wenn er Decken und Wände farblich ungewöhnlich überstreicht (vorliegend kräftige Rot-, Orange- und Gelbtöne, teilweise kombiniert mit blau-grüner Farbe). (Leitsatz der Redaktion)AG Schöneberg24.09.2008
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V ZR 142/14 - Bestätigung eines anfechtbaren Rechtsgeschäfts, Verkauf einer schimmelbefallenen Eigentumswohnung, Anfechtungserklärung, arglistige Täuschung, stillschweigende Kundgabe eines BestätigungswillensLeitsatz: Die Bestätigung eines anfechtbaren Rechtsgeschäfts gemäß § 144 Abs. 1 BGB schließt als solche etwaige Schadensersatzansprüche des Anfechtungsberechtigten nicht aus. Allerdings liegt in der Bestätigungserklärung in aller Regel ein konkludentes - von dem Anfechtungsgegner anzunehmendes - Angebot des Bestätigenden auf Abschluss eines Erlassvertrages bezogen auf solche Schadensersatzansprüche, die darauf zielen, ihn wegen des die Anfechtung begründenden Umstandes so zu stellen, wie er stünde, wenn der Vertrag nicht zustande gekommen wäre.BGH04.12.2015
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5 C 306/05 - Wirksame Mängelanzeige auf ÜberweisungsträgerLeitsatz: Eine wirksame Mängelanzeige als Voraussetzung für den Minderungsanspruch des Mieters liegt schon dann vor, wenn der Mieter auf den Überweisungen die Mängel schlagwortartig angegeben hat.AG Neukölln14.07.2006
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1 S 63/00 - Schimmelpilz nach Einbau neuer Fenster; Feuchtigkeitsschäden; Mangel; MietminderungLeitsatz: Kommt es nach Einbau neuer Fenster zur Schimmelbildung, weil der Mieter sein Heiz- und Lüftungsverhalten nicht anpaßt, ist der Mangel voll dem Verantwortungsbereich des Vermieters zuzuordnen, wenn er den Mieter nicht sachgerecht und präzise auf die Anforderungen im veränderten Raumklima hingewiesen hat.LG Gießen12.04.2000
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5 C 72/90 - Mangel; MinderungsquotenLeitsatz: Mietminderung in Höhe von 5 % bei Fäkalienrückfluß in der Toilette; 3 % bei defektem Badewannenabfluß; 0,5 % bei nicht ordnungsgemäßer Steckdose; 1 % bei nicht funktionierender Hausbeleuchtung; 10 % bei abblätternder Farbe und Verschmierungen im Treppenhaus; 3 % bei undichtem Glasdach des Treppenhauses; 1 % bei defekter Gegensprechanlage.AG Schöneberg31.10.1990