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Urteil Anfechtung eines Mietvertrages wegen falscher Angaben zu Vermögensverhältnissen


Schlagworte

Anfechtung eines Mietvertrages wegen falscher Angaben zu Vermögensverhältnissen

Leitsätze

1. Fragen nach Person und Anschrift des Vorvermieters, der Dauer des vorangegangenen Mietverhältnisses und Erfüllung mietvertraglicher Pflichten sind ebenso wie Fragen nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen grundsätzlich geeignet, sich ein Bild über Bonität und Zuverlässigkeit eines Mietinteressenten zu machen und damit zulässig.

2. Hat der Mieter die eidesstattliche Versicherung abgegeben und in einem Wohnungsfragebogen versichert, dass keine überfälligen privaten oder geschäftlichen Verpflichtungen bestehen, ist der Vermieter zur Mietvertragsanfechtung wegen arglistiger Täuschung auch nach Vollzug des Mietvertrags berechtigt.

(Leitsätze der Redaktion)

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